Am Beispiel des Labors in der ambulanten Medizin ist offenkundig, dass viele Innovationen in den letzten Jahren innerhalb der bestehenden Budgetierung praktisch kostenneutral eingeführt wurden.
Eine ähnliche Kostenpolitik erfolgt im DRG-System. Die GOÄ ist auf dem Vergütungsstand vor der Jahrtausendwende.
Auf der anderen Seite beklagt die Politik eine unzureichende medizinische Versorgung in der Fläche. Am Beispiel der Notfallversorgung ist der auch von der Politik unterstützte Wunsch der Bevölkerung nach einer über den SGB V Standard hinausgehenden Versorgung zu erkennen. Dies kann aber nicht zu Lasten der Ärzteschaft erbracht werden.
Wir fordern daher eine angemessene Erstattung aller erbrachten Leistungen im ambulanten und stationären Sektor!