Im Arbeitsentwurf des neuen Psychotherapeutengesetzes wird ein neuer Beruf geschaffen: Der neue Psychotherapeut auf der Grundlage eines Bachelor– und Masterstudiums.
Damit würde die Psychotherapie aus der ärztlichen Verantwortung herausgelöst. Der Arbeitsentwurf sieht auch die Übernahme aller Gesprächsleistungen einschließlich der Anamnese vor sowie auch Krankschreibung und Rezeptur - durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten!