ALLIANZ BERLINER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE e.V.

Aktivitäten

Unsere Anträge auf dem Ärztetag 2025:

TOP Ic Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik:
Aussprache zur Rede des Präsidenten und zum Leitantrag - Aktuelle Fragen der ärztlichen Berufsausübung

Beschlussantrag
Von: Prof. Dr. Vittoria Braun als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Parallel zum EuGH-Urteil C-295/23, in dem ein Fremdbesitzverbot für reine Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften beschrieben wird, um anwaltliche Unabhängigkeit und ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, fordert der 129.Deutsche Ärztetag 2025 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, gleichermaßen baldmöglichst ein Gesetz zum Fremdbesitzverbot für Finanzinvestoren im Gesundheitsbereich zu erlassen, um ärztliche Unabhängigkeit zu garantieren und damit Therapiefreiheit und bedarfsgerechte Versorgung zu erhalten.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Klaus-Peter Spies als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert die Bundesregierung auf, eine Haltefrist für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in das geplante MVZ-Regulierungsgesetz aufzunehmen.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert den Gesetzgeber auf, Feuerwerke, wie sie zum Jahreswechsel in Deutschland stattfinden, prinzipiell so zu regulieren, dass die von ihnen ausgehende Gesundheitsgefährdung auf ein tolerables Maß reduziert wird. Das ist durch die derzeitig bestehenden Regulierungen nicht gegeben. Dabei soll die Reduktion folgender bestehender gesundheits- und versorgungsrelevanter Kriterien zielführend sein: Eine zum Teil tagelang andauernde Feinstaubbelastung, zudem Verletzte, die in Kliniken und Praxen zusätzlich versorgt werden müssen. Das Zünden von Feuerwerkskörpern gehört prinzipiell in dafür qualifizierte Hände.

(Nichtbefassung)

Beschlussantrag
Von: Prof. Dr. Vittoria Braun als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der 129. Ärztetag 2025 fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, baldmöglichst mit einer Gesetzesregelung zu sichern, dass berufsfremden Investoren der Aufkauf von Praxen in deutlich geringerem Maße und nur unter Einhaltung strengerAuflagen gestattet wird.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Kathleen Chaoui als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 begrüßt und unterstützt die Aktivitäten der Bundesregierung, die Voraussetzungen für die Nutzung der vielfältigen Versorgungsdaten im Rahmen der Forschung neu auszurichten und die Möglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung zu fördern. Der 129. Deutsche Ärztetag fordert die Erhaltung des Nationalen Registers für angeborene Herzfehler (NRAHF) und die Sicherstellung der Infrastruktur durch staatliche Förderung.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Kathleen Chaoui als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 begrüßt und unterstützt die Aktivitäten der Bundesregierung, die Voraussetzungen für die Nutzung der vielfältigen Versorgungsdaten im Rahmen der Forschung neu auszurichten und die Möglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung zu fördern. Der 129. Deutsche Ärztetag fordert die Erhaltung von nationalen Registerdaten, die Sicherstellung der Infrastruktur durch staatliche Förderung sowie eine Überführung in neue moderne Strukturen.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Klaus-Peter Spies als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert die Landesregierungen auf, die unbefristete Einführung und Finanzierung von Schulgesundheitsfachkräften (SGFK) an allen öffentlichen Schulen zu realisieren.

(Angenommen)

Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 steht ablehnend gegenüber voreiligen und weder wissenschaftlich begründeten noch in der Konsequenz durchdachten Forderungen nach Errichtung eines "Registers für psychisch Kranke" infolge von Einzeltaten mit durchaus tragischem Ausgang, bei denen die psychische Gesundheit der Täterinnen und Täter eine Rolle gespielt haben könnte. Hierzu wäre eine zunächst wissenschaftlich durchgeführte Evaluation eines Gefährdungspotenzials durch "psychisch Kranke" eine conditio sine qua non. Außerdem müsste evaluiert werden, was unter "psychisch Kranke" überhaupt gemeint sein kann. Keinesfalls könnten dazu Abrechnungsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) herangezogen werden. Ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen würde die Einführung eines solchen Registers zu einer Diskriminierung eines erheblichen Teils der Bevölkerung führen.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert, dass das derzeit geltende Beschlagnahmeverbot von medizinischen Daten für Strafverfolgungsbehörden weiterhin Bestand haben muss. Dies ist notwendig, damit sich Patientinnen und Patienten auch weiterhin ihren Ärztinnen und Ärzten vorbehaltslos anvertrauen können. Dazu muss der Beschlagnahmeschutz gesetzlich auf den Inhalt der elektronischen Patientenakte (ePA) bezogen werden.

(Angenommen)

Beschlussantrag
Von: Dr. Klaus-Peter Spies als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Platzhaltern (z. B. geschwärzten Feldern) in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu schaffen. Diese Platzhalter sollen Ärztinnen und Ärzten signalisieren, dass an dieser Stelle kein Leserecht von Inhalten wie Medikamenten oder Diagnosen besteht.

(Abgelehnt)

Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Das ungesichtete und automatisierte Einstellen von Abrechnungsdaten in die elektronische Patientenakte (ePA) durch Krankenversicherungen kann sich erheblich nachteilig für die Betroffenen auswirken und ist daher zu unterlassen. So werden sensible Krankheitsdaten von den Krankenkassen auf die zentralen Server hochgeladen, selbst wenn die Betroffenen bei ihren Ärztinnen und Ärzten dem Hochladen von sensiblen Krankheitsdaten widersprochen haben. So werden diese ohne Wissen der Betroffenen und trotz eines Widerspruchs für Leseberechtigte einsehbar. Ganz besonders betroffen sind davon Kinder und Jugendliche. Abrechnungsdaten sollen wie bisher nur den Betroffenen ohne zentrale Speicherung auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder und Jugendliche bedarf es darüber hinaus weitergehende Regelungen.

(Nichtbefassung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist an die fundierte medizinische Ausbildung mit Approbation als Ärztin oder Arzt - im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sogar zusätzlich an eine Gebietsweiterbildung - gebunden. Das muss so erhalten bleiben.

(Vorstandsüberweisung)

Der Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie durch nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellt aus inhaltlichen Gründen zum rechtzeitigen Ausschluss körperlicher Erkrankungen und zur verantwortlichen ärztlichen Mitbehandlung eine inhaltliche Notwendigkeit dar. Der Konsiliarbericht ist kein abbaubares Bürokratieelement. Eine ärztliche Überweisung in die Psychotherapie ersetzt den Konsiliarbericht nicht. Gleichzeitig wird damit eine Überweisungsbefugnis für nichtärztliche Psychotherapeuten, die anstelle des Konsiliarberichts von deren Vertretung nun mehrfach eingefordert wurde, hinfällig. Dafür fehlen die fachlichen Voraussetzungen und die ärztlichen Ressourcen.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 bekräftigt die ärztliche Verantwortung bei der Durchführung von Behandlungen mit Hormonen, Pubertätsblockern und geschlechtsangleichenden chirurgischen Maßnahmen. Da solche medizinischen Maßnahmen nur ärztlich durchgeführt werden können, werden alle Betroffenen immer auch durch Ärztinnen und Ärzte betreut. Zur ärztlichen Sorgfalt gehören dabei eine eingehende Beratung, Diagnostik und - sofern indiziert - die Hinzuziehung konsiliarischer ärztlicher und nichtärztlicher Expertise. Bei Kindern und Jugendlichen stehen die Ärztinnen und Ärzte in der Pflicht, gemeinsam mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten zu verantwortlichen Entscheidungen, idealerweise im Konsens aller Beteiligten, zu gelangen. Eine Verknüpfung von verpflichtenden medizinischen Maßnahmen mit der juristischen Ausübung der Selbstbestimmung bedarf eines breit geführten Diskurses über Zweckmäßigkeit, Auswirkungen und wissenschaftlich begründeter konzeptueller Einordnung.

(Angenommen)

TOP IIIa Ärztliche Weiterbildung - Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018

Änderungsantrag zum Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Die Zusatzweiterbildung Sexualmedizin wird in die Kategorie C2 eingestuft. Bei Mindestanforderung gemäß § 11 der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) soll die Option, dass Fall-Seminare durch sechs Monate Weiterbildungszeit ersetzt werden können, gestrichen werden.

(Abgelehnt)

Änderungsantrag zumBeschlussantrag
Von: Dr. Kathleen Chaoui als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der erste Satz im Antrag soll wie folgt ersetzt werden: Im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung (ZWB) Geriatrie sollen unter den Mindestvoraussetzungen gemäß Paragraph 11 (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) die zugangsberechtigten Gebiete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie ersetzt werden durch die Formulierung "Facharztanerkennungen in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung in der Erwachsenenmedizin".

(Vorstandsüberweisung)

TOP IIIc Ärztliche Weiterbildung - Weitere Themen der ärztlichen Weiterbildung

Beschlussantrag
Von: Dr. Kathleen Chaoui als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 und die Abgeordneten der Landesärztekammern setzen sich dafür ein, in der fachärztlichen Weiterbildung von patientenversorgenden Gebieten einen mindestens 12-monatigen Weiterbildungsabschnitt im ambulanten Bereich regelhaft zu etablieren.

(Abgelehnt)

Beschlussantrag
Von: Dr. Kathleen Chaoui als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert, der Etablierung didaktischer Konzepte mehr Raum in der Weiterbildung zu geben.

(Angenommen)

Beschlussantrag
Von: Dr. Kathleen Chaoui als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert die Landesärztekammern auf, zwischen regionalen Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) fest verankerte Verbundweiterbildungen zu fördern und ggf. die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Rechtliche Hürden müssen vom Gesetzgeber zugunsten der Kooperation der Sektoren beseitigt werden.

(Angenommen)

Beschlussantrag
Von: Dr. Kathleen Chaoui als Abgeordnete der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 spricht sich dafür aus, dass die Körperschaften der Selbstverwaltung geeignete Maßnahmen zur Förderung der ambulanten Weiterbildung etablieren und sich beim Gesetzgeber dafür einsetzen, die Umgebung für die Finanzierungsprojekte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu schaffen. Die finanziellen Rahmenbedingungen der ambulanten Weiterbildung müssen verbessert werden. Es ist dringend notwendig, die bestehenden Fördermöglichkeiten aufzustocken und von der Bedingung einer vorliegenden Unterversorgung zu entkoppeln. Die Förderung darf nicht auf das Gehalt der oder des Weiterzubildenden beschränkt sein, sondern muss in einer Vollfinanzierung auch die zusätzlichen räumlichen, personellen und zeitlichenAnforderungen sowie die Leistung der Weiterbilderin oder des Weiterbilders umfassen.

(Vorstandsüberweisung)

TOP IV Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Beschlussantrag
Von: Dr. Christian Messer als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Die von nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten abgerechneten Gebührenordnungspositionen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die diese formal aus ihrer eigenen Gebührenordnung (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - GOP) heraus abrechnen, müssen auch als GOP-Leistungen gekennzeichnet werden, damit sie aus der Betrachtung der Kostensteigerungsdynamik ärztlich abgerechneter Leistungen herausgenommen werden können. Es kann nicht sein, dass sich der mittelbare Zugriff nichtärztlicher Approbationsberufe auf die GOÄ unmittelbar auf die Bewertungsdynamik aller ärztlichen Leistungen auswirkt.

(Vorstandsüberweisung)

Beschlussantrag
Von: Dr. Klaus-Peter Spies als Abgeordneter der Ärztekammer Berlin

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert die Bundesärztekammer auf, die Kostensenkungen auf Seiten der Kostenerstatter (PKVen und Beihilfe) durch die Einführung eines elektronischen Rechnungsformulars und die zukünftige Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) bei den Beratungen der zukünftigen Gemeinsamen Kommission (GeKo) zu berücksichtigen.

(Vorstandsüberweisung)