Unsere Abgeordneten brachten folgende Anträge für die Fraktion Allianz-Virchowbund-MEDI beim 130.Deutschen Ärztetag 2026 in Hannover zu den unten genannten Themen als Antragsteller bzw. Mitantragsteller ein (siehe auch 130daet.baek.de):
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 lehnt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der jetzigen Form und vor allem zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die vorrangig und sofort vorzunehmende Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Herausnahme aller versicherungsfremden Leistungen würde eine weitgehende Beitragsstabilisierung für 2027 ermöglichen und Raum und Zeit schaffen, zunächst ein geplantes Strukturreformgesetz und im Nachgang ein daran angepasstes Finanzierungsgesetz zur nachhaltigen Beitragsstabilisierung bei verbesserten Versorgungsprozessen für eine nachhaltige Beitragsstabilisierung ab 2028 auf den Weg zu bringen. Das wäre ein geordnetes Verfahren, das der 130. Deutsche Ärztetag einfordert.
(Angenommen)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 stellt die Notwendigkeit des Konsiliarberichts für
psychotherapeutische Leistungen bei bestehenden Voruntersuchungen fest.
Der Konsiliarbericht hat die Aufgabe, somatische Faktoren, die mitursächlich und
maßgeblich für die psychische Symptomatik sind bzw. diese mit aufrechterhalten, durch
ärztliche Mitbehandlung bei Psychotherapien durch nichtärztliche Psychotherapeutinnen
und -therapeuten zu garantieren.
Der Konsiliarbericht dient der Patientensicherheit.
Eine Überweisung erfüllt diese Aufgabe nicht.
Das trifft auch für einen vorangegangenen Krankenhausaufenthalt zu.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 stellt fest, dass eine Gesamtdeckelung auch über extrabudgetär vergütete Leistungen im ambulanten Bereich mittelfristig alle nicht-geförderten Weiterbildungsstellen in der ambulanten Versorgung nicht mehr finanzierbar machen würde. Damit wäre nicht nur die von der Regierung gewünschte Ambulantisierung konterkariert, sondern auch die angestrebte Beitragsstabilisierung, denn die Versorgung würde zwangsläufig in den stationären Bereich mit der größeren Kostendynamik rückgeführt werden.
(Angenommen)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 stellt fest, dass die ambulante Gesamt-Regelversorgung nicht ungeachtet bedarfsbegründeter Dynamik einnahmeorientiert gekürzt werden kann, solange Krankenkassen großflächige individuelle und dabei unbegrenzte Regelungen ihren Versicherten zu Marketing-Zwecken anbieten können.
Das trifft insbesondere auf die Erstattungspsychotherapie gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB V zu: "Die Kosten für selbstbeschaffte Leistungen, die durch einen Psychotherapeuten erbracht werden, sind erstattungsfähig, …".
Das konterkariert die Gesetzgebung.
(Angenommen)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 spricht sich dafür aus, gemeinsam mit den zuständigen
staatlichen Stellen (Senatsverwaltung der Länder, Approbationsbehörden der Länder)
einen bundesweit einheitlichen, transparenten und konsequenten Umgang mit
sexualisierten Übergriffen durch Ärztinnen und Ärzte gegenüber Patientinnen und Patienten zu entwickeln und umzusetzen.
Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden:
(Angenommen)
Die Bundesärztekammer wird beauftragt, sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber und
den Landesgesetzgebern aktiv für die perspektivische Errichtung eines bundesweit
verfügbaren, nicht-öffentlichen ärztlichen Approbationsregisters Deutschland einzusetzen
und dessen Aufbau federführend zu begleiten.
Das Register muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: .
Erfassung aller Approbationen sowie approbationsrechtlicher Maßnahmen (Erteilung,
Rücknahme, Widerruf, Ruhen, Auflagen) .
Erfassung rechtskräftiger berufsgerichtlicher Entscheidungen.
Einspeisung von IMI-Vorwarnungen und ausländischen Sanktionsinformationen
Lese- und Schreibzugriff für alle Approbationsbehörden der Länder und alle
Landesärztekammern - auch zur Verbesserung des direkten Informationsaustauschs
der Landesärztekammern untereinander.
Automatische Benachrichtigung aller betroffenen Stellen bei Neueinträgen.
Nicht-öffentliche Führung; kein allgemeiner Publikumszugriff.
In einem ersten Schritt in diese Richtung sollten notwendige gesetzliche Regelungen zum
Datenaustausch zwischen den Approbationsbehörden und den Landesärztekammern
geschaffen bzw. optimiert werden.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 möge beschließen, dass gegenüber dem Bundes- und Landesgesetzgeber sowie den zuständigen Behörden auf folgende Maßnahmen hinzuwirken ist:
(Angenommen)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 appelliert an die Landesärztekammern, Verstöße gegen
die Berufsordnung - insbesondere gegen das Niederlassungsgebot (§ 17 Abs. 1 MBO-Ä)
und das Fremdbesitzverbot (§§ 17 Abs. 3a MBO-Ä (E), 23a MBO-Ä) - klarer zu
kommunizieren und konsequent zu ahnden. Dies schließt ausdrücklich eine
Sensibilisierung der Meldeabteilungen ein, damit berufsrechtlich relevante Meldungen
systematisch an die zuständigen Rechtsabteilungen weitergeleitet werden.
Die Länderregierungen werden aufgefordert, Stellen zur Durchsetzung der Heilberufe-
Kammergesetze auch gegenüber Nicht-Kammermitgliedern zu schaffen.
Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, ihre Mitgliedschaft in der Wettbewerbszentrale
aktiv zu nutzen, um bundesweit relevante Verfahren gegen berufsrechtswidrige
Geschäftsmodelle - unterstützt durch die Landesärztekammern - konsequent zu führen.
Hierfür sind bei der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern die erforderlichen
personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen.
Die Bundesärztekammer wird beauftragt, eine Informationskampagne zu problematischen
ärztlichen Geschäftsmodellen zu entwickeln und zu veröffentlichen.
(Vorstandsüberweisung)
Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Gebietsärztinnen und Gebietsärzte mit integrierter psychotherapeutischer Weiterbildung behandeln phasenweise oder kontinuierlich mit vergleichsweise hoher Zuwendungszeit und Behandlungsfrequenz. Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 stellt daher fest, dass sie aufgrund ihrer Kompetenz, sowohl medizinische einschließlich pharmakologische, psychotherapeutische als auch sozialmedizinische Aspekte bei Menschen mit psychischen Beschwerden und psychosomatischen Erkrankungen mit großer Fachlichkeit zu überblicken, in den Steuerungsprozess der Patientinnen und Patienten zentral einzubeziehen sind. Bei psychischen, psychosomatischen und psychiatrischen Erkrankungen nehmen sie bereits jetzt durch das Zusammentreffen der somatischen, psychotherapeutischen, pharmakologischen und sozialmedizinischen Kompetenzen wirksam an der Patientensteuerung teil. Diese ressourcensparenden Effekte müssen für eine effektive und schwellenarme Versorgung genutzt werden.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 bittet die Bundesärztekammer, Folgendes zu prüfen:
Welche gesetzlichen Regelungen sind erforderlich, um hinsichtlich der privatärztlichen
Leistungen zugelassener medizinischer Versorgungszentren (MVZ) das berufsrechtliche
und gesetzliche Fremdbesitzverbot durchzusetzen?
(Vorstandsüberweisung)
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt,
(Angenommen)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 fordert die Bundesregierung auf, das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Einführung eines eigenen Codes
"Assistierter Suizid" in den ICD-10-GM (International Statistical Classification of Diseases
and Related Health Problems of German Modification) zu beauftragen.
Damit wird es möglich, den Assistierten Suizid über die Dokumentation im
Leichenschauschein/in der Todesbescheinigung in der bundesweiten
Todesursachenstatistik sowohl numerisch als auch im Zusammenhang mit ggf. zugrunde
liegenden Erkrankungen zu erfassen.
Hier geht es ausschließlich um die strukturierte statistische Erfassung des "Assistierten
Suizids" als Todesursache und nicht um die Einführung eines ICD-10-GM-Codes im Sinne
einer Abrechnungsziffer.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 fordert die Bundesregierung auf, für eine gesetzliche
Regulierung der Suizidassistenz zu sorgen.
Dabei sind die folgenden Eckpunkte wesentlich:
Eigenständige und unabhängige Evaluation der Freiverantwortlichkeit als
Voraussetzung zur Durchführung einer Suizidassistenz nach einem interprofessionellen
Vieraugenprinzip und Schaffung einer unabhängigen Struktur hierfür.
Eigenständige und unabhängige individuelle, multiprofessionelle Beratung (ärztlich,
psycho-sozial, juristisch, spirituell, finanziell usw.) zur Sicherstellung der Informiertheit
als Voraussetzung zur Durchführung einer Suizidassistenz und Schaffung geeigneter
unabhängiger Strukturen hierfür.
Die Durchführung der Suizidassistenz ist organisatorisch und insbesondere personell
unabhängig von den dafür notwendigen Voraussetzungen (individuelle Beratung und
Evaluation der Freiverantwortlichkeit) zu gestalten.
Werbeverbot für Angebote der Suizidassistenz.
Verbot der gewerblichen Durchführung von Suizidassistenz.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 beauftragt die Bundesärztekammer zu prüfen, ob und in
welcher Form eine Informationskampagne sinnvoll wäre, die folgende Ziele verfolgt:
Gewinnung junger Ärztinnen und Ärzte für eine Tätigkeit in der Patientenversorgung
und Regelversorgung
Positive und attraktive Darstellung des ärztlichen Berufs in seiner ganzen Breite und
der langfristigen Perspektive einer qualifizierten Facharztweiterbildung
Vermittlung berufsrechtlicher Regelungen und gesetzlicher Vorgaben - insbesondere
zu Tätigkeitsfeldern, die zumindest teilweise oder vollständig berufs- oder
gesetzeswidrig sind.
(Angenommen)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 bittet den Vorstand der Bundesärztekammer, für einen der nächsten Deutschen Ärztetage das Thema "Organisationsformen ärztlicher Arbeit und ambulanter Versorgung und ihre Folgen für die Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten" als Schwerpunkt vorzusehen.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 beauftragt die Bundesärztekammer zu prüfen, ob zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) - insbesondere solche in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit nichtärztlichen Gesellschaftern - berechtigt sind, privatärztliche Leistungen einschließlich IGeL- und Selbstzahlerleistungen zu erbringen und ob die dort angestellten Ärztinnen und Ärzte entsprechende Patienten behandeln dürfen.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 erkennt die Bemühungen der Bundesregierung zur Dokumentation von Lieferengpässen versorgungsrelevanter Wirkstoffe und die Empfehlungen zum Umgang mit Engpässen an. Er fordert diese auf, nun politische Lösungen zu entwickeln, um eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit versorgungsrelevanten Medikamenten, Impfstoffen und Diagnostika sicherzustellen.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, einen
eigenen Vorschlag zur Finanzierung und Weiterentwicklung einer patienten- und
bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung und solidarischen Krankenversicherung zu
formulieren.
Der Vorstand der Bundesärztekammer soll in diesen Prozess auch die
Landesärztekammern einbinden und um eigene Vorschläge bitten. Die Vorschläge der
Landesärztekammern werden anschließend von der Bundesärztekammer
zusammengeführt, abgestimmt und ergänzt.
Ein konsentiertes Konzept wird dann auf dem nächsten Deutschen Ärztetag beraten und
beschlossen.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 möge beschließen:
Durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) neu in die Zulassungsverordnung
eingeführte Ermächtigungstatbestände der psychotherapeutischen Versorgung
sogenannter "vulnerabler Personengruppen", womit u. a. intellektuell stark beeinträchtigte
Menschen sowie konsumierende Substanzabhängige gemeint sind, bedürfen einer Kosten- und Nutzenbewertung.
Es handelt sich um einen Ermächtigungstatbestand, der bei Vorliegen einer Kooperation
mit einer Beratungsstelle durch die Zulassungsausschüsse auszusprechen ist.
Eine entsprechende zusätzliche Finanzierung muss bei positiver Nutzenbewertung
gewährleistet sein.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 beschließt die Aufnahme eines Weiterbildungsinhalts "Umgang mit Todes- und Suizidwünschen einschließlich Grundlagen der Suizidprävention" in den "Allgemeinen Inhalten für Abschnitt B" als kognitive und Methodenkompetenz, alternativ - d. h. sofern die "Allgemeinen Inhalte" im Sinne des Antrages IVa - 03 neu strukturiert werden - eine Verortung unter der Rolle "Ärztinnen und Ärzte als Medizinische Experten" als "wissen mit Todes- und Suizidwünschen umzugehen und kennen die Grundlagen der Suizidprävention".
(Angenommen)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 beschließt, die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) systematisch zu überarbeiten und verbindlich dahingehend zu erweitern, dass geschlechtsspezifische Unterschiede, auf Patienten und Patientinnen bezogene individualisierte klinische Aspekte in Bezug auf Alter, Geschlecht, körperliche Aspekte und Familienanamnese, fachspezifische Auswirkungen hormoneller Lebensphasen (z. B. Menstruationszyklus, Schwangerschaft, Wechseljahre) sowie geschlechtsspezifische Aspekte in Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge verpflichtend und prüfungsrelevant in allen Fachgebieten verankert werden.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 fordert die Landesärztekammern auf, Weiterbildungsverbünde insbesondere zwischen den unterschiedlichen Sektoren und Versorgungsebenen zu fördern und ggf. geeignete Voraussetzungen für die Gründung der Weiterbildungsverbünde zu schaffen. Rechtliche Hürden (z. B. Arbeitnehmerüberlassungsregelungen) müssen vom Gesetzgeber zugunsten der Kooperation der Sektoren beseitigt werden.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 stellt fest, dass aufgrund demographischer Entwicklungen zunehmend Kapazitäten in der haus- und fachärztlichen Versorgung wegfallen. Daher ist der Einsatz von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in der ambulanten Versorgung der Bevölkerung notwendig. Dafür müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine gute Qualität der Versorgung sichert und die Aspekte einer umfassenden Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet berücksichtigt.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 fordert den Gesetzgeber auf, geeignete Maßnahmen zur
Förderung der ambulanten Weiterbildung zu etablieren und die Umgebung für die
Finanzierungsprojekte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu schaffen. Die
finanziellen Rahmenbedingungen der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung müssen
verbessert werden.
Es ist dringend notwendig, die bestehenden Fördermöglichkeiten aufzustocken und von der
Bedingung einer vorliegenden Unterversorgung zu entkoppeln. Die Förderung darf nicht
allein das Gehalt des Weiterzubildenden berücksichtigen, sondern muss in einer
Vollfinanzierung auch die zusätzlichen räumlichen, personellen und zeitlichen
Anforderungen sowie die Leistung des Weiterbildungsbefugten umfassen.
(Vorstandsüberweisung)
Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 setzt sich dafür ein, in der Facharzt-Weiterbildung in Fachgebieten der unmittelbaren Patientenversorgung ambulante Weiterbildung von in der Regel 6 bis 12 Monaten zu etablieren. Insbesondere in den Fachgebieten mit Festlegung stationärer Weiterbildungszeiten ist dies zu prüfen und umzusetzen.
(Vorstandsüberweisung)